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  • Was ist mit dem Müll?
    Jeder ist verpflichtet seinen Standplatz sauber zu hinterlassen. Der gesamte Müll ist vom Händler mitzunehmen und von ihm ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Wann darf ich meinen Stand abbauen?
    Der Abbau der Stände ist ab 17:00 Uhr am Veranstaltungstag erlaubt. Wenn ein Abbau aus wichtigem Grund vorher erfolgen muss, ist das mit dem Veranstalter vorher abzusprechen.
  • Wie wird der Stand berechnet
    Die längste Standseite ist die Berechnungsgrundlage. Die Mindeststandgröße ist zwei Meter. Die Standtiefe darf nicht größer sein als 3,00 Meter. Bei abweichenden Maßen ist vorher eine Vereinbarung mit dem Veranstalter zu treffen. Achtung: Angefangene Meter werden als ganze Meter abgerechnet. Ist ein Zeltaufbau vorhanden, gilt auf jeden Fall die Fläche, die durch den Zeltaufbau abgedeckt ist, als Stand, der berechnet wird. Soweit über diesen Zeltaufbau hinaus weitere Aufbauten (Tische, Ständer o.a.) vorhanden sind, werden diese zusätzlich nach Metern abgerechnet.
  • Kann ich einfach auf dem Platz einen Stand aufbauen?
    Nein, das ist nicht erlaubt. Die Standplätze werden von uns zugewiesen. Wir müssen behördliche Auflagen erfüllen und dazu ist es notwendig, dass wir entsprechend der Planung den Aufbau durchführen lassen. Bevor Sie daher ihren Stand aufbauen ist unsere Zustimmung erforderlich.
  • Ab wann darf ich meinen Stand aufbauen?
    Bei allen Märkten in Siegen ist ein Standaufbau ab 8,oo Uhr erlaubt. Soweit nicht anders bekannt gegeben, ist der Aufbau auf allen anderen Märkten ab 7.00 Uhr erlaubt.
  • Wer darf teilnehmen?
    Jeder kann an den Märkten als Händler teilnehmen.
  • Zahlen Kinder auch Standmiete?
    Kinder bis 14 Jahre können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen und zahlen für eine Kinderdecke € 5,00. Voraussetzung: Es dürfen nur Waren feilgeboten werden, über die ein Kind nach allgemeiner Verkehrssitte selbst frei verfügen darf. Ein Altersnachweis kann ohne weiteres verlangt werden.
  • Wann darf ich verkaufen?
    Generell gilt, dass ein Verkauf nur in der Zeit von 11 – 18 Uhr erlaubt ist. Vorheriger Verkauf kann von den Behörden als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Kinder über 14 Jahre
    Kinder über 14 Jahre zahlen das allgemein übliche Standgeld.
  • Wann muss ich die Standmiete bezahlen?
    Soweit der Stand nicht vorher gebucht und bezahlt wurde ist die Standmiete am Veranstaltungstag in bar zu entrichten. Die Miete ist im Voraus fällig, auch dann, wenn erst im Verlaufe des Vormittags kassiert wird. Es müssen also ausreichende Barmittel vorgehalten werden.
  • Wenn Ständer neben dem Stand aufgebaut werden?
    Aufbauten neben dem eigentlichen Stand werden zusätzlich berechnet.
  • Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen ganz bestimmten Standplatz?
    Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht, es sei denn, dass eine rechtsverbindliche Buchung und Zahlung der Standmiete im Voraus erfolgt ist und der gewählte Standplatz ausdrücklich bestätigt wurde.
  • Welche Waren sind erlaubt?
    Auf Trödelmärkten sind alle Warengattungen zugelassen (Ausnahme: Rheinland-Pfalz und Hessen). Es sind also sowohl gebrauchte Sachen als auch Neuwaren erlaubt. Dabei muss jeder Anbieter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Verboten sind Waffen, Raubkopien, lebende Tiere, Orden und Ehrenzeichen verbotener Organisationen, insbesondere auch solche mit nationalsozialistischem Bezug etc. Solche Dinge dürfen auch nicht mitgeführt werden, auch nicht außerhalb des Standes. Wenn Lebensmittel o.ä. angeboten werden sollen, muss das vorher mit dem Veranstalter vereinbart sein.
  • Muss ich mich anmelden?
    Grundsätzlich ist eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich. In der Regel bekommt Jeder, der teilnehmen möchte, auch einen Platz auf unseren Märkten.
  • Fahrzeug am Stand
    Fahrzeuge können dann am Stand bleiben, wenn mindestens vier Standmeter belegt werden und das Fahrzeug nicht länger ist, als der belegte Stand. Ist das Fahrzeug länger, wird die Fahrzeuglänge als Berechnungsgrundlage herangezogen.
  • Ich will auf jeden Fall einen Standplatz bekommen, was tue ich?
    In diesem Fall sollten Sie den Standplatz vorher verbindlich buchen. Das geht allerdings nur bei vorheriger Zahlung der Standmiete über unsere Bezahlsysteme. Die Buchung eines Standplatzes verpflichtet zur Teilnahme.
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